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BEDARFSBESCHEINIGUNGSSTELLE

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Ab dem 1. Januar 2025 trat die angepasste Zusatzleistungsverordnung im Kanton Zürich in Kraft. Der Leistungskatalog für Hilfe und Betreuung wurde erweitert, beispielsweise mit Mahlzeitendient, Notruf und Entlastungsdiensten. Ebenso wurde die Liste der Hilfsmittel erweitert. Damit wurden die Voraussetzungen gestärkt, dass auch Seniorinnen und Senioren in bescheidenen finanziellen Verhältnissen selbstbestimmt in ihrem angestammten Umfeld wohnen bleiben können.

Damit die Finanzierung der zusätzlichen Leistungen über die Zusatzleistungen der AHV gedeckt werden, muss der Bedarf abgeklärt und bescheinigt werden. In Küsnacht wurde die Beratungsstelle vom Gesundheitsnetz Küsnacht für diese Arbeit mandatiert. Bitte melden sie sich bei uns, wenn ihre finanziellen Mittel nicht ausreichen, um ihren Bedarf zu decken.

​Gesundheitsnetz Küsnacht AG

Beratung

Alte Landstrasse 136

8700 Küsnacht

T 044 913 13 13

beratung@gnkag.ch

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